Ökologische Kinderrechte
In den Artikeln 24 und 27 erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung von Gesundheit an sowie das Recht des Kindes auf angemessene Lebensbedingungen, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind. Artikel 28 beschreibt das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung. In diesem Kontext muss auch Umweltbildung mitgedacht werden. Artikel 31 benennt das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung, die für ein gesundes Aufwachsen in einer intakten Umwelt ebenfalls relevante Gesichtspunkte darstellen.
Kinderrechte und Umwelt – Ein Diskussionsbeitrag der National Coalition Deutschland -Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, 17 Seiten, PDF – Download hier
Das Bild stammt aus einer Workshopreihe, die wir mit geflüchteten Jugendlichen zum Thema Klima durchgeführt haben. Als ein syrischer Junge auf die ausgetrocknete Erde wies und sagte, das war bei uns vor dem Krieg, gab es eine spannende Diskussion um Klimaveränderung, die Entscheidungsträger leider verpasst haben.